Sebastian Georg Friedrich Rodeit
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Was bin ich denn nun?
Eine kleine Aufklärung über meine Bezeichnung:
Beratender Psychologe ‐ Psychologischer Berater: ein kleiner Unterschied mit großen Folgen
In Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Psychologe“ oder „Psychologin“ gesetzlich geschützt.
Damit es hier keine Verwechslung gibt, erkläre ich meine Bezeichnung folgendermaßen:
Als „Coach“ bin ich in beratender Funktion tätig. Ich darf mich rechtlich gesehen also „psychologischer Berater“ nennen. In diesem
Fall mache ich erneut deutlich, dass es sich bei meiner Tätigkeit um eine Beratungsleistung handelt, die mit
psychologisch orientierten Methoden arbeitet und diese als Mittel nutzt.
Denn nicht das Wort „Psychologie“ oder „psychologisch“ ist geschützt, sondern lediglich die Berufsbezeichnung.
"Heilen verboten!"
Als „Coach“ oder „psychologischer Berater“ gehöre ich nicht den Heilberufen an.
Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes von 1999 ist eine beratende Tätigkeit durch Personen, die nicht der
Gruppe der Heilberufe angehören, wie folgt geregelt:
„Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.“ (Psychotherapeutengesetz § 1 Berufsausübung, Abs.3)
Die Abgrenzung zur Heilkunde und zur Psychotherapie ist wichtig:
Als Coach/psychologischer Berater arbeite ich mit meinen Klienten außerhalb der Heilkunde.
Zwar wende ich zum großen Teil Methoden an, die aus den psychotherapeutisch orientierten Schulen stammen – ich habe es jedoch bei meinen Klienten mit gesunden Menschen zu tun!
Daher heißen meine Kunden auch „Klienten/Coachees“ – und nicht „Patienten“.
Ich betreibe KEINE HEILKUNDE und will auch nicht den Anschein erwecken, dass ich Heilkunde betreiben würde.
Deswegen sind Wörter wie „Behandlung“, „Heilung“, „Depression“, „Angststörung“, „Gesprächstherapie“, „Gestalttherapie“ tabu und im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Coach oder psychologischer Berater gesetzlich verboten!
Ich darf aber aufzeigen, dass ich mit Kommunikationsmethoden aus einem therapeutischen Verfahren in nicht‐therapeutischer Absicht und nicht‐therapeutischer Weise arbeite.
Formulierungen wie „Ich arbeite mit psycho‐dynamischen und tiefenpsychologisch orientierten Methoden“ sind also erlaubt.
Und was ist mit "Hypnose"?
Hypnose gilt nach wie vor als Entspannungsverfahren und ist in ihrer inneren Wirkweise anderen gängigen Verfahren wie dem Autogenen Training, Muskelentspannung nach Jacobson oder auch Yoga sehr ähnlich.
Nach heutigem Stand (2023) darf daher aus rein rechtlicher Sicht in der Bundesrepublik Deutschland auch jeder Hypnose anwenden, so lange er damit keine Erkrankungen behandelt. Für die Behandlung von Erkrankungen ist grundsätzlich eine Heilerlaubnis erforderlich.
Zu unterscheiden ist deshalb vor allem, ob man die Hypnose medizinisch / therapeutisch oder nichtmedizinisch anbieten möchte.
Ich arbeite ausschließlich mit nichtmedizinischer Hypnose!
Die Masse derjenigen, die in Deutschland Hypnose praktizieren, arbeitet im nichtmedizinischen Bereich. Und das darf auch jeder, der Hypnose nicht zu heilkundlichen Zwecken einsetzt und seine Klienten nicht mit seiner Tätigkeit gesundheitlich gefährdet (siehe Heilpraktikergesetz /Heilerlaubnis).
Die Hypnose jenseits der Medizin bietet eine hochinteressante Auswahl an Anwendungsmöglichkeiten, die durchaus als Existenzgrundlage für eine Hypnosepraxis dienen können.
Aber hier gibt es klare Abgrenzungen in Bezug auf die Anwendungen bei Krankheiten.
Die nichtmedizinische Hypnose ist rechtlich gesehen ein Gewerbe und setzt keine gesonderte Zulassung (außer der normalen Gewerbeanmeldung) voraus. Jeder, der einen Gewerbeschein (für „Coaching“ oder „Lebensberatung“, denn Hypnose ist nicht einzeln im Gewerbekatalog verzeichnet) beantragt, kann nichtmedizinische Hypnose anbieten.
Man muss dafür theoretisch nicht einmal eine Ausbildung nachweisen, was aber natürlich aus Sorgfaltsgründen gerade in Bezug auf die Gewährleistung einer nicht gesundheitsschädlichen Behandlung als Voraussetzung gesehen werden kann.
Rein rechtlich gesehen gehört die nichtmedizinische Hypnose wie bspw. Reiki, Coaching oder allgemeine Beratung in den Bereich der Lebensberatung und ist bisher nicht weiter reguliert.
Wichtig ist, dass eine nichtmedizinische Hypnose nicht der Diagnose oder Heilung von Erkrankungen dient!
Ich nenne Hypnose
in meinem Fall (wie mein Ausbilder Volker Knehr) deshalb:
„Mentales Trance-Coaching“!
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